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Die Ehe für alle – Was die neuen Möglichkeiten für homosexuelle Paare mit Kinderwunsch bedeuten

Ehe fuer alle | © panthermedia.net /zorabc

Die Ehe für alle – Was die neuen Möglichkeiten für homosexuelle Paare mit Kinderwunsch bedeuten

Am 30. Juni beschloss der Bundestag mit einer eindeutigen Mehrheit die Öffnung der Ehe für alle. Damit werden gleichgeschlechtliche Paare dem Gesetz nach die Möglichkeit erhalten, eine anerkannte Ehe zu schließen, die mit der Ehe zwischen Frau und Mann gleichzusetzen ist, da sie in Rechten und Pflichten gleich ist.

Homosexuelle Paare dürfen endlich heiraten

Dies eröffnet homosexuellen Ehepartnern zukünftig die Möglichkeiten einer vollwertigen Adoption, die es aufgrund der Regelungen durch die – nun nicht mehr abzuschließende – „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ nicht geben konnte. Das gemeinsame Adoptieren eines Kindes wird voraussichtlich ab November möglich sein.

Das bisherige Sukzessivsadoptionsrecht

Gleichgeschlechtliche Eltern | © panthermedia.net /Evgeniya Kirienko
Gleichgeschlechtliche Eltern | © panthermedia.net /Evgeniya Kirienko

Seit nunmehr 2005 (die Eingetragene Lebenspartnerschaft bestand seit 2001) gibt es für eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, vom sogenannten Sukzessivadoptionsrecht Gebrauch zu machen. Dies entspricht einer Stiefkind-Adoption und bedeutet letztendlich, dass ein Mensch das Kind seines eingetragenen Lebenspartners der Form adoptieren kann, dass er das kleine Sorgerecht (sprich: das eingeschränkte Sorgerecht) erhält. Damit wurde festgelegt, dass nur ein leibliches Kind auf diese Art adoptiert werden konnte, was bei Homosexuellen in vielen Fällen schon aus offensichtlichen Gründen schwierig ist.

So kam es zwar vor, dass beispielsweise eine lesbische Frau ein Kind aus einer ersten Ehe/Partnerschaft hatte und dieses dann im Rahmen der Sukzessivadoption von ihrer neuen Lebenspartnerin adoptieren ließ. Aber die Hürden für eine solche Adoption sind hoch, da dem ein eingeschränktes oder abgesprochenes Sorgerecht des anderen Elternteils (oder der Tod desselben) vorausgehen musste. Oder das Kind musste notariell „zur Adoption freigegeben“ werden. Entsprechend war eine solche Adoption oftmals nicht zu realisieren und das Zusammenleben mit Kindern für Homosexuelle stets ein rechtlicher Hürdenlauf, wenn es um bürokratische Akte ging.

[su_box title=“Leihmutterschaft und Samenspende“ style=“soft“ box_color=“#39aa88″]Auch verhielt es sich in den meisten Fällen so, dass es keine leiblichen Kinder gab, die zu adoptieren es möglich gewesen wäre. In einigen Fällen verhelfen sich gleichgeschlechtliche Paare über eine Samenspende oder eine Leihmutterschaft zu einem Kind, welches dann de facto leiblich ist. Dies ist allerdings mit rechtlichen, finanziellen und natürlich sozialen Hürden verbunden, da diese Art der Kinderzeugung in der Gesellschaft oftmals noch verpönt ist. Zudem ist das Suchen von geeignetem Spendermaterial immer ein äußerst schwieriger Akt, weil der Wunsch nach einem idealen Spender vorherrscht.[/su_box]

Was sich nun für homosexuelle Paare ändert

Durch die totale Gleichstellung einer gleichgeschlechtlichen Ehe mit der bisher definierten Ehe, ergibt sich das gemeinsame Adoptionsrecht. Dies bedeutet, dass homosexuelle Paare nun die Möglichkeit zugesprochen bekommen haben, nichtverwandte Kinder zu adoptieren, wie es von anderen Ehepaaren auch gehandhabt wird. Die Voraussetzungen bestehen dabei in zweierlei: Zum einen müssen die Paare ihre Ehe geltend machen. Insofern sie bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, müssen sie diese in eine Ehe umwandeln lassen (ab Oktober möglich).

Und zweitens werden gleichgeschlechtliche Eheleute alle Prüfungen durchlaufen und Anforderungen erfüllen müssen, wie alle anderen Paare, die ein Kind adoptieren wollen. Es werden hier keine Regelungen geändert. Damit werden gleichgeschlechtliche Eheleute in Zukunft denselben Weg gehen können wie alle anderen Eheleute auch und sich hierüber einen Kinderwunsch erfüllen können. Beide Eheleute werden im Zuge einer vollwertigen Adoption das volle Sorgerecht zugesprochen bekommen. Dies bedeutet auch, dass in Dingen des Erb- oder Unterhaltsrechts alle Rechten und Pflichten zwischen Kindern und Eltern geltend werden. Dies war im Falle der Sukzessivadoption nicht der Fall.

Fazit zur Ehe für alle

Es gibt derzeit circa 43.000 eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland, von denen gewiss einige in Ehen umgewandelt werden. Wie viele von ihnen schließlich Gebrauch vom Adoptionsrecht machen, ist ungewiss. Aber fest steht, dass diese Gesetzesnovelle Homosexuellen endlich die Möglichkeit gibt, eine Familie zu gründen. Gerade jene Kinder, die keine Eltern haben, werden hiervon gewiss profitieren. So wird das Familienbild wieder ein wenig erneuert und vielleicht werden sich im Zuge dessen auch endlich wieder mehr Eltern ein Kind wünschen – dann Eltern sein kann spätestens jetzt jeder.

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